Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bootsvermietung bei Giethoorn Village

Artikel 1 – Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  • Unternehmer: eine natürliche oder juristische Person, die mit einem Verbraucher einen Vertrag über die Bereitstellung eines Wasserfahrzeugs gegen Zahlung eines Mietpreises abschließt. Dieser Unternehmer ist Mitglied der Partnerschaft Giethoorn Village.
  • Verbraucher: eine natürliche Person, die mit einem Unternehmer einen Vertrag über die Nutzung eines Wasserfahrzeugs gegen Zahlung einer Miete abschließt. Dieser Verbraucher schließt den Vertrag nicht im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, sondern in persönlicher Eigenschaft ab.
  • Parteien: der Unternehmer und der Verbraucher, wie oben beschrieben.
  • Wasserfahrzeug: ein Objekt, das dazu bestimmt ist, auf dem Wasser zu verweilen und sich darauf zu bewegen, einschließlich der dazugehörigen Ausrüstung und des Inventars. Diese Bedingungen beziehen sich ausdrücklich auf ein Wasserfahrzeug, das für Sport- oder Freizeitaktivitäten bestimmt ist.
  • Mietvertrag: ein Vertrag, mit dem sich der Unternehmer verpflichtet, einem Verbraucher ein Wasserfahrzeug ohne oder mit Besatzung gegen Zahlung zur Nutzung zu überlassen.
  • Elektronisch: per E-Mail oder Website.
  • Inventar: Liste der zum Wasserfahrzeug gehörenden Gegenstände.
  • Zustandsliste: Liste, auf der die Parteien den Zustand des Wasserfahrzeugs und eventuell vorhandene Schäden vor der Abfahrt festhalten.
  • Streitbeilegungsausschuss: der Streitbeilegungsausschuss für Wassersport in Den Haag.

Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Beträge verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.


Artikel 2 – Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschlossenen Vertrag bezüglich der Bootsvermietung.


Artikel 3 – Angebot / Kostenvoranschlag

  1. Unternehmer unterbreiten ein Angebot mündlich, schriftlich oder elektronisch.
  2. Wird das mündliche Angebot nicht sofort angenommen, ist es ungültig, es sei denn, es ist eine Frist angegeben.
  3. Schriftliche oder elektronische Angebote müssen datiert sein. Ist eine Gültigkeitsdauer angegeben, wird der Unternehmer das Angebot innerhalb dieser Frist nicht ändern oder zurückziehen. Ist keine Frist angegeben, bleibt das Angebot 14 Tage gültig.
  4. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung des Wasserfahrzeugs und gibt mindestens an:
    • die Mietdauer und den Abfahrts-/Ankunftsort;
    • den Mietpreis und eventuelle zusätzliche Kosten sowie die Zahlungsmethode;
    • den Selbstbehalt der Versicherung;
    • die Höhe und Methode der Kaution;
    • das Stornierungsverfahren.

Mit jedem Angebot stellt der Unternehmer eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung.


Artikel 4 – Vertrag

  1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Verbraucher das Angebot annimmt.
  2. Bei elektronischer Annahme bestätigt der Unternehmer dies elektronisch.
  3. Verträge werden vorzugsweise schriftlich oder elektronisch festgehalten.
  4. Der Verbraucher erhält eine Kopie des schriftlichen Vertrags.

Artikel 5 – Preis und Preisänderungen

  1. Die Parteien vereinbaren im Voraus:
    • den Mietpreis und eventuelle zusätzliche Kosten;
    • ob Preisänderungen zulässig sind und unter welchen Bedingungen.
  2. Der Unternehmer darf staatlich auferlegte Steuern oder Abgaben weitergeben.

Artikel 6 – Zahlungsbedingungen

  1. Der Verbraucher muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung und in jedem Fall vor Beginn der Mietzeit zahlen. Eine Reservierung ist erst nach Zahlungseingang endgültig.
  2. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, gerät der Verbraucher in Verzug. Es wird eine kostenlose Zahlungserinnerung versandt, die eine zusätzliche Frist von 14 Tagen gewährt.
  3. Erfolgt die Zahlung weiterhin nicht, können außergerichtliche Inkassokosten gemäß den niederländischen gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden.

Artikel 7 – Stornierung

Möchte der Verbraucher den Mietvertrag stornieren, muss dies so schnell wie möglich elektronisch über mitgeteilt werden.

Storniert der Verbraucher, kann Giethoorn Village B.V. eine feste Entschädigung berechnen:

  • 10 % des vereinbarten Mietbetrags bei Stornierungen bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn (mindestens 10,00 €);
  • 100 % des vereinbarten Mietbetrags bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn.

Fordert der Verbraucher einen Ersatz oder eine Datumsänderung an und stimmt Giethoorn Village B.V. zu, fällt eine Änderungsgebühr an:
10 % des vereinbarten Mietbetrags (mindestens 10,00 €, maximal 25,00 €).

Bei ungünstiger Wettervorhersage wird Giethoorn Village B.V. gemeinsam mit dem Verbraucher eine angemessene Lösung suchen.


Artikel 8 – Pflichten des Unternehmers

  1. Das Wasserfahrzeug wird in gutem Zustand und für den vorgesehenen Gebrauch geeignet zur Verfügung gestellt.
  2. Das Wasserfahrzeug ist für Haftpflicht, Kaskoschäden und Diebstahl innerhalb des vereinbarten Fahrgebietes versichert.
  3. Eine Zustandsliste wird vor der Abfahrt unterzeichnet.
  4. Eine Inventarliste wird bereitgestellt.
  5. Das Wasserfahrzeug wird zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort entgegengenommen.
  6. Notfallkontaktnummern sind an Bord vorhanden.

Artikel 9 – Pflichten des Verbrauchers

Der Verbraucher muss:

  • Über ausreichende Bootskenntnisse verfügen (Mindestalter 18 Jahre, sofern nicht anders erlaubt).
  • Während des Betriebs des Wasserfahrzeugs auf Alkohol- oder Drogenkonsum verzichten.
  • Alle Anweisungen des Unternehmers befolgen.
  • Inventar und Sicherheitsausrüstung vor der Abfahrt überprüfen.
  • Das Wasserfahrzeug verantwortungsvoll nutzen und die Nutzung nicht ohne schriftliche Genehmigung übertragen.
  • Das Wasserfahrzeug pünktlich und im gleichen Zustand zurückgeben.
  • Betriebskosten (Kraftstoff, Hafengebühren usw.) bezahlen.
  • Schäden unverzüglich melden.

Reparaturkosten bedürfen der vorherigen Genehmigung des Unternehmers.


Artikel 10 – Haftung

  1. Der Verbraucher haftet für Schäden oder Verluste während der Mietzeit, soweit diese nicht durch eine Versicherung gedeckt sind.
  2. Volle Haftung besteht, wenn das Wasserfahrzeug wissentlich außerhalb des vereinbarten Fahrgebietes genutzt oder Anweisungen ignoriert werden.
  3. Die Haftung ist auf 500 € zuzüglich des Selbstbehalts begrenzt, unabhängig von der Versicherung.
  4. Der Unternehmer haftet nicht für Sachschäden, Verletzungen oder Unfälle, es sei denn, diese wurden direkt durch einen Mangel am Wasserfahrzeug verursacht.

Artikel 11 – Nichterfüllung

  1. Erfüllt der Unternehmer seine Pflichten nicht, kann der Verbraucher den Vertrag kündigen und eine Rückerstattung erhalten.
  2. Schadensersatz kann geltend gemacht werden, es sei denn, die Nichterfüllung ist dem Unternehmer nicht zuzurechnen.
  3. Eine verspätete Rückgabe berechtigt den Unternehmer zu einer proportionalen Mieterhöhung und Entschädigung.
  4. Schäden, die über die Versicherungsdeckung hinausgehen, können auf Kosten des Verbrauchers repariert werden.

Artikel 12 – Beschwerden

Beschwerden müssen innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.

Eine nicht fristgerechte Beschwerde kann zum Verlust von Rechten führen.

Wird keine Lösung gefunden, liegt ein Streitfall vor.


Artikel 13 – Abweichungen

Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen dürfen den Verbraucher nicht benachteiligen und müssen schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger festgehalten werden.


Artikel 14 – Anwendbares Recht

Alle Verträge und Streitigkeiten unterliegen dem niederländischen Recht, es sei denn, zwingendes Recht sieht etwas anderes vor.